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Haustiere und Einreise

Haustiere und Einreise nach Bulgarien – EU-Heimtierausweis und neue Regeln 2026

Hund, Katze oder Frettchen nach Bulgarien mitzunehmen ist als EU-Bürger einfach: EU-Heimtierausweis, Mikrochip und Tollwutimpfung in der richtigen Reihenfolge. Was die nachgeschärften EU-Regeln seit 2026 bedeuten, welche Fristen gelten und worauf Sie bei Auto- und Flugreisen achten müssen.

7 Min. Lesezeit · 🇧🇬 Bulgarien

Haustiere und Einreise nach Bulgarien – EU-Heimtierausweis und neue Regeln 2026

Mit Hund, Katze oder Frettchen nach Bulgarien umzuziehen ist als EU-Bürger unkompliziert – dank EU-Freizügigkeit auch für die Tiere. Seit April 2026 gelten allerdings nachgeschärfte EU-Heimtierregeln. Dieser Überblick zeigt, was Sie für die Einreise brauchen, welche Fristen gelten und worauf Sie bei der Reise achten sollten.

Die drei Grundpflichten

Für Reisen mit Hund, Katze oder Frettchen innerhalb der EU – also auch nach Bulgarien – brauchen Sie drei Dinge:

1. EU-Heimtierausweis: das blaue Standarddokument, ausgestellt von einem ermächtigten Tierarzt. Es enthält Angaben zu Tier, Halter, Tierarzt, Mikrochip und Tollwutimpfung und gilt lebenslang, solange die Eintragungen aktuell sind.
2. Mikrochip: Das Tier muss eindeutig per Mikrochip (ISO-Norm 11784/11785) gekennzeichnet sein. Wichtig: Der Chip muss vor der Tollwutimpfung gesetzt werden – eine Impfung vor dem Chippen gilt rechtlich als ungültig.
3. Gültige Tollwutimpfung: im Heimtierausweis eingetragen. Bei der Erstimpfung gilt der Schutz erst nach 21 Tagen – die Impfung muss also mindestens 21 Tage vor dem Grenzübertritt erfolgen.

Die richtige Reihenfolge (wichtig!)

Die Reihenfolge entscheidet, ob die Reise klappt:
Erst Mikrochip → dann Tollwutimpfung → dann 21 Tage warten → dann reisen.
Wer die Reihenfolge vertauscht (z. B. impft, bevor der Chip sitzt), muss von vorn beginnen. Planen Sie also mindestens drei Wochen Vorlauf ein, bei jungen Tieren entsprechend mehr.

Bulgarien-spezifische Erleichterung für Jungtiere

Bulgarien gehört zu den EU-Ländern, die die Einreise mit jungen, noch nicht (vollständig) tollwutgeimpften Tieren unter Auflagen erlauben – etwa wenn das Tier unter 12 Wochen alt ist oder zwischen 12 und 16 Wochen, aber noch nicht vollständig immun. In diesen Fällen ist eine zusätzliche Erklärung nötig (dass das Tier keinen Kontakt zu tollwutanfälligen Wildtieren hatte) oder die Begleitung durch das Muttertier. Für die meisten Auswanderer mit erwachsenen Tieren ist das nicht relevant – aber gut zu wissen.

Neue Regeln seit 2026

Seit dem 22. April 2026 gelten nachgeschärfte EU-Bestimmungen, vor allem bei Dokumentation und Einreise aus Drittstaaten. Die Grundpflichten (Chip, Tollwut, Heimtierausweis) bleiben bestehen. Wichtig sind die gestuften Übergangsfristen: Neue Tiergesundheitsbescheinigungen werden ab 1. Oktober 2026 vorgeschrieben, neue Identifizierungsanforderungen und aktualisierte Heimtierpässe erst ab 1. Januar 2028. Bestehende gültige Ausweise behalten in der Übergangszeit ihre Gültigkeit – im Zweifel beim Tierarzt den aktuellen Stand erfragen.

Wie viele Tiere, und wie reisen?

- Höchstzahl: Pro Person dürfen maximal fünf Tiere (Hunde, Katzen, Frettchen) zu privaten Zwecken mitreisen. Darüber greifen strengere, eher für den Handel gedachte Vorschriften.
- Mit dem Auto: der einfachste Weg – Heimtierausweis griffbereit halten.
- Mit dem Flugzeug: Regeln je Airline unterschiedlich. Kleine Tiere dürfen oft (bis ca. 8 kg inkl. Tasche) in die Kabine, größere reisen im klimatisierten Frachtraum in einer geeigneten Transportbox. Vor der Buchung die Bedingungen der Fluggesellschaft prüfen.
- Hitze beachten: Bei Sommerreisen auf Temperaturen und Transportfähigkeit achten.

Andere Tierarten

Der EU-Heimtierausweis gilt nur für Hunde, Katzen und Frettchen. Für andere Tiere (Vögel, Reptilien, Nagetiere, Kaninchen, Zierfische) gelten eigene nationale Einreisevoraussetzungen – diese vorab bei der bulgarischen Veterinärbehörde klären.

Nach dem Umzug

In Bulgarien sollten Sie sich einen lokalen Tierarzt suchen (für Auffrischimpfungen, die im Heimtierausweis dokumentiert werden müssen). Die Tollwut-Auffrischung immer fristgerecht eintragen lassen – das hält den Ausweis durchgehend gültig, auch für spätere Reisen.

Tipp für mögliche Spätere-Drittland-Reisen: Wer irgendwann über die EU hinaus reisen oder weiterziehen könnte, kann schon vor der Ausreise einen Tollwut-Antikörpertest in der EU machen und eintragen lassen – das erspart bei einer späteren Rückkehr aus einem Nicht-EU-Land die dreimonatige Wartefrist.

Praxis-Tipps

- Vorlauf einplanen: Chip, Impfung und 21-Tage-Frist brauchen Zeit – nicht auf den letzten Drücker.
- Reihenfolge einhalten: Erst Chip, dann Impfung – sonst beginnt alles von vorn.
- Heimtierausweis aktuell halten: Auffrischimpfungen lückenlos eintragen lassen.
- Airline-Regeln prüfen: Bei Flugreisen vorab Kabinen-/Frachtbedingungen klären.
- Andere Tierarten gesondert klären: Für Vögel, Reptilien & Co. die bulgarischen Vorschriften erfragen.

Direktkontakt: Tiergesundheit (Bulgarien)
Bulgarische Behörde für Lebensmittelsicherheit (BABH / БАБХ)
Web: babh.government.bg
Zuständig für veterinärrechtliche Einreise- und Tiergesundheitsfragen.

Direktkontakt: EU-Reiseregeln für Haustiere
Your Europe (Europäische Kommission)
Web: europa.eu/youreurope
Offizielle, aktuelle EU-Informationen zu Reisen mit Haustieren.

Stand: 22. Juni 2026. Die EU-Heimtierregeln wurden 2026 angepasst und gelten gestuft – vor der Reise den aktuellen Stand beim Tierarzt und der zuständigen Veterinärbehörde prüfen.

Stand: 20.6.2026