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Anmeldung und Wohnsitz

Anmeldung und Wohnsitz in Polen

Als EU-Bürger lässt du dich frei in Polen nieder; für mehr als drei Monate meldest du deinen Aufenthalt beim Woiwodschaftsamt an. Am wichtigsten ist die PESEL-Nummer – ohne sie geht bei Arbeit, Gesundheit, Steuern und Bankkonto nichts.

7 Min. Lesezeit · 🇵🇱 Polen

Anmeldung und Wohnsitz in Polen

Als EU-Bürger darfst du dich frei in Polen niederlassen. Für einen Aufenthalt über drei Monate gibt es aber ein paar Pflichten – und vor allem die PESEL-Nummer, ohne die im polnischen Alltag fast nichts geht. Dieser Überblick zeigt dir Schritt für Schritt, was zu tun ist.

Aufenthalt bis drei Monate

Als Staatsangehöriger eines EU-Landes brauchst du für die ersten drei Monate nur einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Es sind keine weiteren Formalitäten nötig.

Anmeldung des Aufenthalts (über drei Monate)

Planst du, länger als drei Monate zu bleiben, musst du deinen Aufenthalt registrieren lassen (rejestracja pobytu obywatela UE). Das geschieht persönlich beim Woiwodschaftsamt (Urząd Wojewódzki) deines Wohnorts, spätestens am Tag nach Ablauf der drei Monate. Die Registrierung ist kostenlos. Du weist entweder den Zweck deines Aufenthalts nach – etwa durch Arbeitsvertrag, Gewerbeanmeldung oder Studienbescheinigung – oder ausreichende finanzielle Mittel samt Krankenversicherung. Die Unterlagen müssen auf Polnisch vorliegen; teils ist eine beglaubigte Übersetzung nötig. Als Nachweis erhältst du eine unbefristet gültige Bescheinigung über die Aufenthaltsregistrierung (zaświadczenie o rejestracji pobytu).

Die PESEL-Nummer

Die wichtigste Zahl deines neuen Lebens ist die PESEL – eine elfstellige Personenkennziffer. Anders als bei Nicht-EU-Bürgern wird sie EU-Bürgern nicht automatisch zugeteilt: Du musst sie selbst beim Gemeinde- oder Stadtamt (Urząd Gminy bzw. Urząd Miasta) beantragen. Ohne PESEL kannst du nicht arbeiten, keine staatliche Gesundheitsversorgung (NFZ) nutzen, keine Steuern zahlen und meist kein Bankkonto eröffnen. Kümmere dich also möglichst früh darum.

Meldeadresse (zameldowanie)

Wenn dein Aufenthalt länger als 30 Tage dauert, meldest du zusätzlich deine Wohnadresse beim Gemeinde- oder Stadtamt an (zameldowanie). Dafür brauchst du einen Nachweis der Unterkunft, in der Regel den Mietvertrag und eine Bestätigung des Vermieters.

Daueraufenthalt

Nach fünf Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt hast du als EU-Bürger Anspruch auf einen Daueraufenthalt (pobyt stały) und kannst dir das entsprechende Dokument ausstellen lassen.

Tipp

Erledige zuerst PESEL und Meldeadresse – sie sind die Basis für Arbeit, Gesundheit, Steuern und Bankkonto. Buche den Termin beim Woiwodschaftsamt früh, da die Wartezeiten lang sein können. Und halte alle Nachweise (Mietvertrag, Arbeitsvertrag oder Gewerbe, Krankenversicherung) bereit – am besten gleich mit beglaubigter Übersetzung ins Polnische.

Stand: 23.6.2026