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Steuern in Rumänien — der Überblick für EU-Bürger

Rumänien gilt als Niedrigsteuerland: pauschale 10 % Einkommensteuer, keine Vermögen-, Erbschaft- oder Schenkungsteuer. Hier erfährst du, wie das Steuersystem funktioniert, was sich 2026 geändert hat und welche Steuernummer du als Zuzügler brauchst.

4 Min. Lesezeit · 🇷🇴 Rumänien

Steuern in Rumänien — der Überblick für EU-Bürger

Rumänien ist innerhalb der EU für sein einfaches und niedriges Steuersystem bekannt. Für viele Auswanderer ist das ein zentraler Grund für den Schritt — gerade im Vergleich zu Deutschland oder Österreich.

DIE EINKOMMENSTEUER: 10 % FLAT TAX

Das Herzstück ist ein pauschaler Einkommensteuersatz von 10 % auf die meisten Einkünfte natürlicher Personen. Egal wie hoch dein Einkommen ist — der Satz bleibt gleich. Das macht die Steuererklärung übersichtlich und die Belastung gut kalkulierbar. Zum Vergleich: In Deutschland zahlen Spitzenverdiener bis zu 45 %.

WAS RUMÄNIEN NICHT BESTEUERT

Für Zuzügler besonders interessant: Rumänien erhebt keine Vermögensteuer, keine Erbschaftsteuer und keine Schenkungsteuer. Es gibt auch keine Wegzugssteuer — du kannst das Land jederzeit verlassen, ohne dass auf nicht realisierte Wertsteigerungen Steuern anfallen.

DEINE STEUERNUMMER

Jeder Steuerpflichtige braucht eine steuerliche Registrierungsnummer. Als angemeldeter Resident ist das in der Regel deine CNP (Cod Numeric Personal), die du bei der Wohnsitzanmeldung erhältst. Nicht-Residenten beantragen stattdessen eine NIF (Steuernummer für Ausländer).

WAS SICH 2026 GEÄNDERT HAT

Das Steuerrecht wurde zum Jahreswechsel angepasst. Wichtige Punkte:

- Die Dividendensteuer wurde von 10 % auf 16 % erhöht (für Ausschüttungen ab dem 1. Januar 2026).
- Gewinne aus Kryptowährungen werden ab 2026 mit 16 % statt bisher 10 % besteuert.
- Für Mikrounternehmen gilt ab 2026 ein einheitlicher Satz von 1 % bei einer auf 100.000 EUR gesenkten Umsatzgrenze.
- Die Mehrwertsteuer (Standardsatz) liegt bei 19 % — einer der niedrigeren Sätze in der EU.

SELBSTSTÄNDIG IN RUMÄNIEN (PFA / IE)

Statt einer Firma können EU-Bürger eine PFA (Persoană Fizică Autorizată) oder IE (Întreprindere Individuală) gründen — vergleichbar mit einem Einzelunternehmen. Auf den Gewinn fallen 10 % Einkommensteuer an, dazu je nach Einkommenshöhe Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung. Für komplexere Fälle ist ein rumänischer Steuerberater dringend zu empfehlen.

WICHTIGER HINWEIS ZUR DOPPELBESTEUERUNG

Wenn du weiterhin Einkünfte aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz beziehst (z. B. Renten, Mieten), greift das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen. Wo genau du was versteuerst, hängt von deiner persönlichen Situation ab — kläre das unbedingt individuell mit einem Steuerberater.

OFFIZIELLE QUELLE

Die rumänische Finanzverwaltung (ANAF) ist die zuständige Behörde: https://www.anaf.ro

Stand: 1.1.2026