Auto und Verkehr
Auto und Verkehr in der Schweiz
Ein Auto in die Schweiz mitzubringen heißt: Führerschein umtauschen, durch den Zoll, strenge MFK-Prüfung und Vignette. Was Sie zu Import, Zulassung, Kosten und Verkehrsregeln wissen müssen – und warum der hervorragende öffentliche Verkehr oft die bessere Wahl ist.
Ein Auto ist in der Schweiz möglich, aber mit einigem Aufwand und Kosten verbunden – vom Führerschein-Umtausch über den Zoll bis zur strengen Fahrzeugprüfung. Gleichzeitig ist der öffentliche Verkehr so gut, dass viele in den Städten ganz ohne Auto auskommen. Dieser Überblick zeigt, was beim Mitbringen des Autos auf Sie zukommt und welche Alternativen es gibt.
Der Führerschein
Ihren deutschen (EU-/EFTA-)Führerschein dürfen Sie nach dem Zuzug noch zwölf Monate nutzen. Innerhalb dieser Frist müssen Sie ihn beim Strassenverkehrsamt Ihres Kantons in einen Schweizer Führerausweis umtauschen – für EU-/EFTA-Führerscheine in der Regel ohne Prüfung. Wer die Frist verpasst, riskiert Bußen oder ein Fahrverbot.
Das Auto mitbringen: Zoll und Steuern
Bei der Einreise müssen Sie Ihr Fahrzeug unaufgefordert beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) anmelden. Entscheidend für die Abgaben ist, wie lange Sie das Auto schon besitzen:
- Übersiedlungsgut (6-Monats-Regel): Haben Sie das Auto vor dem Umzug mindestens sechs Monate besessen und genutzt, können Sie es als Übersiedlungsgut zollfrei einführen (Formular 18.44) – ohne die 8,1 Prozent Mehrwertsteuer und ohne die 4 Prozent Automobilsteuer. Sie dürfen es dann allerdings ein Jahr lang nicht verkaufen.
- Weniger als sechs Monate: Dann fallen 8,1 Prozent Mehrwertsteuer und 4 Prozent Automobilsteuer plus Gebühren an. In diesem Fall lohnt sich der Vergleich, ob ein Verkauf in Deutschland nicht sinnvoller ist.
In beiden Fällen stellt Ihnen der Zoll das Formular 13.20A aus, das Sie für die Zulassung brauchen.
Die Zulassung
Nach der Einfuhr müssen Sie das Fahrzeug innerhalb der vom Zoll bzw. Kanton gesetzten Frist beim kantonalen Strassenverkehrsamt anmelden. Dafür brauchen Sie eine Schweizer Haftpflichtversicherung und müssen die technische Prüfung (Motorfahrzeugkontrolle, MFK) bestehen. Achtung: Die MFK ist berüchtigt streng – reinigen Sie das Auto gründlich (auch Motorraum und Unterboden), bevor Sie es vorführen. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie die Schweizer Kontrollschilder.
Laufende Kosten und Pflichten
- Autobahnvignette: Für Autobahnen und Autostraßen brauchen Sie eine Vignette. Sie kostet 40 Franken pro Jahr (als Klebevignette oder als E-Vignette, die ans Kontrollschild gebunden ist) und gilt 14 Monate. Ohne gültige Vignette droht eine Buße von rund 200 Franken.
- Motorfahrzeugsteuer: Eine jährliche Fahrzeugsteuer, die je nach Kanton unterschiedlich hoch ausfällt.
- Haftpflichtversicherung: Eine Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist obligatorisch.
Regeln im Verkehr
Die Tempolimits liegen bei 50 km/h innerorts, 80 km/h außerorts, 100 km/h auf Autostraßen und 120 km/h auf Autobahnen. Die Schweiz kontrolliert streng, und die Bußen sind hoch – bei groben Geschwindigkeitsüberschreitungen drohen sehr harte Strafen. Die Promillegrenze liegt bei 0,5; für Neulenker (in den ersten Jahren) und berufsmäßige Fahrer gilt 0,1. Winterreifen sind nicht per festem Datum vorgeschrieben, aber faktisch unverzichtbar: Wer mit ungeeigneten Reifen einen Unfall verursacht, haftet. In den Bergen sind streckenweise Schneeketten Pflicht.
Der öffentliche Verkehr – oft die bessere Wahl
Der öffentliche Verkehr in der Schweiz gehört zu den besten der Welt: dichte Takte, hohe Pünktlichkeit und ein Netz aus Bahn (SBB), PostAuto, Trams und Bussen, das auch entlegene Täler erschließt. In den Städten kommen viele ohne eigenes Auto aus. Zwei Karten lohnen sich fast immer: das Halbtax, das die meisten Fahrten zum halben Preis ermöglicht, und das Generalabonnement (GA), mit dem Sie das ganze Land unbegrenzt befahren. Die aktuellen Preise finden Sie bei der SBB.
Praxis-Tipps
- Führerschein rechtzeitig umtauschen: innerhalb von zwölf Monaten – nicht vergessen.
- Vor dem Umzug rechnen: Bei weniger als sechs Monaten Besitz kann der Import teuer werden.
- Auto vor der MFK gründlich reinigen: Schon Kleinigkeiten führen zum Nichtbestehen.
- öV ernsthaft prüfen: Halbtax oder GA sind oft günstiger und bequemer als ein eigenes Auto.
Direktkontakt: Führerschein, Import und Zulassung
Kantonales Strassenverkehrsamt
Führerschein-Umtausch, MFK und Zulassung regeln Sie bei Ihrem Kanton. Das zuständige Amt finden Sie über das Behördenportal ch.ch. Den Fahrzeugimport wickeln Sie über das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG, bazg.admin.ch) ab.
Direktkontakt: Öffentlicher Verkehr
SBB (Schweizerische Bundesbahnen)
Web: sbb.ch
Fahrpläne, Tickets sowie Preise für Halbtax und Generalabonnement.
Stand: 20. Juni 2026. Import-Abgaben, die Vignettengebühr, kantonale Fahrzeugsteuern und Verkehrsregeln können sich ändern – aktuelle Angaben beim BAZG, beim kantonalen Strassenverkehrsamt oder bei der SBB prüfen.