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Vorbereitung in Deutschland

Vorbereitung in Deutschland – die Checkliste vor dem Umzug in die Schweiz

Eine gute Vorbereitung in Deutschland erspart später viel Stress. Was Sie vor dem Umzug in die Schweiz erledigen sollten: Abmeldung, Kündigungen, Zoll und Übersiedlungsgut, Finanzen, Dokumente und die Anerkennung von Abschlüssen.

8 Min. Lesezeit · 🇨🇭 Schweiz

Vorbereitung in Deutschland – die Checkliste vor dem Umzug in die Schweiz

Wer den Umzug in die Schweiz von Deutschland aus gut vorbereitet, spart später Zeit, Geld und Nerven. Weil die Schweiz kein EU-Mitglied ist, kommen zu den üblichen Umzugsaufgaben einige Besonderheiten beim Zoll und bei den Behörden hinzu. Diese Checkliste führt durch alles, was Sie noch in Deutschland erledigen sollten – die Schritte in der Schweiz selbst finden Sie in den jeweiligen Themenartikeln.

Abmeldung in Deutschland

Bevor Sie umziehen, melden Sie sich bei Ihrem Einwohnermeldeamt ab (Abmeldung ins Ausland). Sie erhalten eine Abmeldebescheinigung – ein wichtiges Dokument, das später auch der Schweizer Zoll und die Schweizer Behörden sehen wollen. Achten Sie darauf, dass die Bescheinigung beim Grenzübertritt nicht zu alt ist (möglichst nicht älter als drei Monate).

Verträge kündigen und Post umleiten

Richten Sie bei der Deutschen Post einen Nachsendeauftrag ein und kündigen Sie rechtzeitig Ihre laufenden Verträge – unter Beachtung der Kündigungsfristen:

- Strom, Gas, Internet, Mobilfunk
- Rundfunkbeitrag (abmelden bei Wegzug)
- Versicherungen, die Sie in der Schweiz neu abschließen
- Mietvertrag (Kündigungsfrist!)
- Abos und Mitgliedschaften

Der Umzug und der Zoll: Übersiedlungsgut

Ihren Hausrat können Sie als Übersiedlungsgut zollfrei einführen, wenn Sie ihn bereits genutzt haben und Ihren Wohnsitz verlegen. Wichtig zu wissen:

- Das Übersiedlungsgut müssen Sie persönlich an einem bemannten Zollamt anmelden (Formular 18.44); eine reine Online-Anmeldung ist nicht möglich.
- Sie brauchen eine detaillierte Inventarliste mit Zeitwert und Gewicht. Pauschale Angaben wie „diverse Möbel" werden vom Schweizer Zoll abgelehnt; größere Gegenstände werden einzeln aufgeführt, Kartons nummeriert und grob beschrieben. Für Wertgegenstände über 5.000 Franken brauchen Sie einen Beleg.
- Reichen Sie das Übersiedlungsdossier möglichst mindestens zwei Werktage vor der Einreise bei der Zollstelle ein – das beschleunigt die Abfertigung.
- Neuwaren oder größere Mengen zählen nicht zum Übersiedlungsgut und müssen regulär verzollt werden (Einfuhrsteuer).

Wenn Sie ein Auto mitnehmen, gelten eigene Regeln (siehe Artikel „Auto und Verkehr"). Für Haustiere lesen Sie den Artikel „Haustiere und Einreise".

Finanzen vorbereiten

Klären Sie früh die Geldfragen: Oft brauchen Sie ein Schweizer Bankkonto (für Lohn und Mietkaution), und beim Wechsel von Euro zu Franken fallen Wechselkurs und Transaktionskosten an. Planen Sie ein Umzugsbudget mit Kaution, erster Monatsmiete, Transport und einem Puffer. Auch steuerlich lohnt sich ein Blick auf das Wegzugsjahr; bei Unternehmens- oder größeren Gesellschaftsanteilen kann eine Wegzugsbesteuerung greifen – hier ist eine Beratung sinnvoll (mehr im Artikel „Steuern und Finanzen").

Dokumente sammeln

Legen Sie die wichtigen Unterlagen griffbereit zusammen: Ausweis und Reisepass, Geburts- und Heiratsurkunde, Arbeitsvertrag, Mietvertrag, Abmeldebescheinigung, Schul- und Hochschulzeugnisse, Arbeitszeugnisse, Impfunterlagen, Führerschein und – falls vorhanden – die Tierdokumente. Für manche Behörden können beglaubigte Übersetzungen nötig sein.

Anerkennung von Qualifikationen

Für reglementierte Berufe (etwa im Gesundheits- oder Bildungsbereich) müssen Ihre Abschlüsse in der Schweiz anerkannt werden. Zuständig ist auf Bundesebene das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI). Klären Sie das möglichst vor dem Arbeitsbeginn.

Existenz und Start sichern

In die Schweiz umziehen dürfen Sie nur, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt sichern können – am besten über einen Arbeitsvertrag oder Vermögen (Details zur Aufenthaltsbewilligung im Artikel „Anmeldung und Wohnsitz"). Kümmern Sie sich frühzeitig um eine Wohnung (siehe „Immobilien und Notar"), um Schule oder Kita für die Kinder (siehe „Bildung") und denken Sie daran: Die Krankenversicherung müssen Sie innerhalb von drei Monaten nach Zuzug abschließen (siehe „Gesundheit und Krankenversicherung").

Praxis-Tipps

- Früh anfangen: Viele Schritte haben Vorlaufzeiten – Kündigungsfristen, Behördentermine, Wohnungssuche.
- Abmeldebescheinigung aufbewahren: Sie wird mehrfach gebraucht.
- Inventarliste sauber führen: Detailliert spart Ärger an der Grenze.
- Spedition mit Schweiz-Erfahrung: Sie kennt die Zollformalitäten.
- Steuerlich beraten lassen: gerade beim Übergang Deutschland–Schweiz.

Direktkontakt: Zoll und Übersiedlungsgut
Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)
Web: bazg.admin.ch
Informationen und Formular 18.44 zur abgabefreien Einfuhr von Übersiedlungsgut.

Direktkontakt: Anerkennung von Abschlüssen
Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI)
Web: sbfi.admin.ch
Anerkennung ausländischer Diplome für reglementierte Berufe.

Stand: 20. Juni 2026. Zollvorschriften, Formulare und Fristen können sich ändern – aktuelle Angaben vor dem Umzug beim BAZG und den zuständigen Stellen prüfen.

Stand: 20.6.2026