Anmeldung und Wohnsitz
Anmeldung und Wohnsitz in der Slowakei
Als EU-Bürger darfst du dich drei Monate frei in der Slowakei aufhalten; danach meldest du deinen Aufenthalt bei der Ausländerpolizei an und bekommst die Personenkennziffer rodné číslo. Warum sich die Aufenthaltskarte trotz EU-Pass lohnt.
Als EU-Bürger genießt du in der Slowakei volle Freizügigkeit: Mit gültigem Personalausweis oder Reisepass darfst du dich drei Monate frei aufhalten. Wer länger bleibt, meldet seinen Aufenthalt bei der Ausländerpolizei (Cudzinecká polícia) an und erhält dabei eine slowakische Personenkennziffer (rodné číslo). Dieser Überblick zeigt Schritt für Schritt, was zu tun ist.
Aufenthalt bis drei Monate
Mit gültigem Ausweis darfst du dich ab Einreise drei Monate in der Slowakei aufhalten. Den Beginn deines Aufenthalts musst du allerdings innerhalb von zehn Werktagen bei der Ausländerpolizei melden. Wohnst du im Hotel, in einer Pension oder im Studentenwohnheim, übernimmt das meist der Unterkunftsgeber; bei privater Unterkunft (Mietwohnung oder bei Freunden) meldest du dich selbst.
Anmeldung bei über drei Monaten (registrácia pobytu)
Bleibst du länger als drei Monate, musst du deinen Aufenthalt registrieren lassen – innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf der drei Monate. Die Registrierung ist kostenlos und erfolgt persönlich auf einem amtlichen Formular bei der zuständigen Ausländerpolizei. Den Termin buchst du vorab über das Online-Buchungssystem des Innenministeriums. Mitbringen musst du einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, einen Nachweis des Aufenthaltszwecks (Arbeitsvertrag, Gewerbeschein bzw. Handelsregisterauszug oder eine Studienbescheinigung) und einen Unterkunftsnachweis (Eigentumsnachweis oder Mietvertrag mit notariell beglaubigten Unterschriften). Kannst du keinen Zweck nachweisen, genügen der Nachweis ausreichender Mittel (Existenzminimum rund 284 € in bar oder als Kontonachweis) plus eine Krankenversicherung (EHIC oder slowakische Versicherung). Am Tag der vollständigen Antragstellung stellt die Ausländerpolizei eine Registrierungsbescheinigung (Potvrdenie o registrácii pobytu) mit Name, Adresse und Datum aus.
Die Personenkennziffer (rodné číslo)
Mit der Registrierung erhältst du eine slowakische Personenkennziffer, das rodné číslo. Sie ist das zentrale Identifikationsmerkmal und wird für die Krankenversicherung und praktisch alle Behördengänge benötigt.
Die Aufenthaltskarte (pobytový preukaz)
Als EU-Bürger bist du nicht verpflichtet, eine Aufenthaltskarte zu beantragen – in der Praxis ist sie aber sehr zu empfehlen. Es ist eine rosafarbene Plastikkarte, fünf Jahre gültig, mit Foto, rodné číslo und Chip (eID). Viele slowakische Stellen verlangen trotz EU-Pass eine slowakische Identifikation – etwa für eine Hypothek, einen Autokauf, einen Handyvertrag, Versicherungen, eine Heirat oder die Geburtsanmeldung eines Kindes. Die Gebühr beträgt 10 € (Ausstellung binnen 30 Tagen) oder 39 € (Express in zwei Werktagen).
Daueraufenthalt und Arbeiten
Nach fünf Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt hast du Anspruch auf einen Daueraufenthalt; die Karte gilt dann zehn Jahre. Arbeiten darfst du als EU-Bürger ohne Arbeitserlaubnis – zu denselben Bedingungen wie slowakische Staatsbürger.
Tipp
Die Ausländerpolizei ist berüchtigt für lange Wartezeiten – buche deinen Termin frühzeitig online und bring alle Unterlagen vollständig und in slowakischer Sprache mit (Mietvertrag mit beglaubigten Unterschriften). Hol dir die Aufenthaltskarte, auch wenn sie nicht Pflicht ist: Sie erspart dir im Alltag viele Diskussionen über deinen ausländischen Pass.