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Immobilien und Notar

Immobilienkauf in Spanien: Wo du gebunden bist, bevor du beim Notar sitzt

In Spanien bist du rechtlich gebunden, lange bevor du den Notar siehst — und der Notar ist nicht dein Anwalt. Was der Contrato de Arras wirklich bedeutet, welcher Vertragstyp dich Zehntausende kosten kann, warum die Schulden des Vorbesitzers deine werden und mit welchen Nebenkosten du wirklich rechnen musst.

11 Min. Lesezeit · 🇪🇸 Spanien

Immobilienkauf in Spanien: Wo du gebunden bist, bevor du beim Notar sitzt

Du siehst das Haus. Die Terrasse geht nach Süden, der Preis ist fair, der Makler lächelt. Du unterschreibst „nur schnell die Reservierung", damit es dir keiner wegschnappt.

In diesem Moment kann es bereits zu spät sein.

Denn der größte Unterschied zwischen dem deutschen und dem spanischen Immobilienkauf ist nicht der Preis, nicht die Sprache und nicht die Sonne. Er ist dieser:

In Spanien entstehen die rechtlichen Bindungen, bevor du beim Notar sitzt.

In Deutschland ist ein Immobilienkauf ohne Notar schlicht unwirksam. Du kannst dir die Hand darauf geben, du kannst eine Absichtserklärung unterschreiben — verbindlich wird es erst in der Kanzlei. Das ist ein Schutzgeländer, und die meisten Deutschen wissen gar nicht, dass sie sich daran festhalten.

In Spanien gibt es dieses Geländer nicht. Ein privatschriftlicher Vertrag kann dich vollständig binden. Zehn Prozent des Kaufpreises können weg sein, bevor ein Notar überhaupt weiß, dass es dich gibt.

Dieser Artikel handelt von den Stellen, an denen das passiert — und wie du sie sicher passierst.

Der Notar ist nicht, wofür du ihn hältst

Räumen wir das zuerst aus dem Weg, weil daran die meisten deutschen Käufer scheitern.

Der spanische Notar (notario) ist nicht dein Anwalt. Er ist kein Parteienvertreter. Er ist kein wirtschaftlicher Gutachter, kein technischer Prüfer, kein Berater.

Er beurkundet. Er prüft Identitäten, verliest die Urkunde, bestätigt die Rechtmäßigkeit des Geschäfts. Das ist viel — aber es ist nicht das, was ein deutscher Käufer intuitiv erwartet.

Er prüft nicht, ob der Preis angemessen ist. Er prüft nicht, ob das Dach dicht ist. Er prüft nicht, ob der Anbau genehmigt war. Und er sagt dir nicht, dass die Klausel auf Seite drei dich benachteiligt.

Wer in Spanien kauft, braucht deshalb zwei Personen: einen Notar (Pflicht) und einen eigenen Anwalt (kein Muss, aber praktisch unverzichtbar). Ein Anwalt kostet ein bis zwei Prozent des Kaufpreises. Gemessen an dem, was schiefgehen kann, ist das kein Honorar, sondern eine Versicherungsprämie.

Der zweite große Unterschied: Wann du Eigentümer wirst

In Deutschland wirst du Eigentümer mit der Eintragung ins Grundbuch. Die Eintragung ist konstitutiv — vorher gehört dir nichts.

In Spanien ist das anders. Dort geht das Eigentum bereits mit der Unterzeichnung der notariellen Kaufurkunde und der Kaufpreiszahlung über. Die Eintragung ins Grundbuch (Registro de la Propiedad) hat nur deklaratorische Bedeutung.

Das klingt erst mal bequem: Du unterschreibst, du zahlst, du bekommst die Schlüssel, das Haus gehört dir. Sofort. Nicht in sechs Wochen.

Aber die Kehrseite ist ernst: Die Eintragung ist es, die dich gegenüber Dritten schützt. Ohne Grundbucheintrag kannst du dein Eigentum gegen einen Dritten nur schwer durchsetzen — und bist anfällig für Betrugskonstruktionen. Trag ein, so schnell es geht. Es ist kein Formalismus, es ist dein Schild.

Und noch ein Haken: Ohne die Abführung der fälligen Steuern kann gar nicht erst eingetragen werden. Die Kette hängt zusammen.

Die Reihenfolge, in der es abläuft

Bevor wir in die Details gehen — hier ist das Gerüst:

NIE besorgen → Bankkonto eröffnen → Immobilie finden → Angebot → Contrato de Arras plus Anzahlung → Due Diligence durch deinen Anwalt → gegebenenfalls Hypothek → Escritura beim Notar, Restzahlung, Schlüssel → Steuern abführen → Grundbucheintrag → Ummeldungen.

Die NIE ist zwingend. Ohne sie kann kein Nichtspanier eine Escritura unterschreiben. Und sie dauert bei Nichtansässigen oft Wochen. Fang früh damit an — es gibt kaum etwas Ärgerlicheres, als eine Immobilie zu verlieren, weil ein Zettel fehlt.

Die Nota Simple — dein Blick unter die Motorhaube

Die Nota Simple ist der spanische Grundbuchauszug. Sie zeigt, wem die Immobilie gehört und was auf ihr lastet: Hypotheken, Nießbrauchsrechte, Pfändungen, Wegerechte.

Sie zu prüfen, ist selbstverständlich. Was nicht selbstverständlich ist — und wo deutsche Käufer regelmäßig in die Falle laufen:

Die Schulden des Vorbesitzers bei der Eigentümergemeinschaft können auf dich übergehen.

Hat der Verkäufer jahrelang das Hausgeld nicht gezahlt, kannst du als neuer Eigentümer dafür geradestehen müssen. Das steht in keiner Nota Simple. Du musst die Eigentümergemeinschaft (comunidad de propietarios) schriftlich um eine Bescheinigung über die Schuldenfreiheit bitten. Auch offene IBI-Grundsteuern haften an der Immobilie.

Was dein Anwalt in der Due Diligence prüfen muss — und das dauert realistisch zwei bis vier Wochen:

Nota Simple und Belastungen. Baugenehmigungen und die urbanistische Situation (ist der Pool genehmigt? die Terrasse? der Anbau?). Schulden bei der Eigentümergemeinschaft. Offene IBI-Rückstände. Energieausweis. Bewohnbarkeitsbescheinigung (cédula de habitabilidad). Bei Ferienvermietung: die touristische Lizenz.

Diese Wochen musst du im Zeitplan haben — bevor du den Arras-Vertrag unterschreibst. Denn danach läuft die Uhr.

Der Contrato de Arras — das gefährlichste Dokument des ganzen Kaufs

Jetzt kommt der Teil, den du zweimal lesen solltest.

Der Contrato de Arras ist der Vorvertrag. Du unterschreibst ihn, du zahlst meist zehn Prozent des Kaufpreises an, die Immobilie ist für dich reserviert, der Preis ist fixiert, eine Frist bis zum Notartermin ist gesetzt.

Und er ist rechtlich bindend.

Das spanische Recht kennt drei Arten von Arras — mit dramatisch unterschiedlichen Folgen, wenn der Kauf platzt:

Arras confirmatorias — die bestätigende Anzahlung. Das ist der gesetzliche Standard, wenn im Vertrag nichts anderes steht. Sie gibt dir kein Rücktrittsrecht. Springst du ab, kann der Verkäufer auf Erfüllung klagen oder Schadensersatz fordern. Du verlierst also möglicherweise nicht nur deine Anzahlung — du kannst gezwungen werden, das Haus trotzdem zu kaufen.

Arras penitenciales (Artikel 1454 des Código Civil) — die Reuegeld-Anzahlung. Hier ist der Ausstieg eingepreist: Trittst du zurück, verlierst du die Anzahlung. Tritt der Verkäufer zurück, muss er dir das Doppelte zurückzahlen. Klare Regeln, kalkulierbares Risiko.

Arras penales — die Straf-Anzahlung. Eine dritte Variante mit eigenen Folgen.

Und hier ist der Satz, der dich Zehntausende Euro sparen kann:

Wenn im Vertrag nicht ausdrücklich steht, um welchen Typ es sich handelt, gilt im Zweifel „confirmatorias" — die für dich gefährlichste Variante.

Der Arras-Typ muss namentlich benannt im Vertrag stehen, idealerweise mit Verweis auf den Gesetzesartikel. Ein Makler, der dir ein Standardformular hinschiebt, hat dieses Interesse nicht. Dein Anwalt hat es.

Die eine Klausel, die viele vergessen

Wenn du eine Hypothek brauchst, muss in den Arras-Vertrag eine aufschiebende Bedingung (condición suspensiva) — eine Finanzierungsklausel.

Sie besagt: Bewilligt die Bank den Kredit nicht, bekommst du deine Anzahlung zurück.

Ohne diese Klausel ist die Rechnung brutal einfach: Bank sagt Nein → du kannst nicht zahlen → du trittst zurück → zehn Prozent des Kaufpreises sind weg. Bei 250.000 Euro sind das 25.000 Euro. Für nichts.

Und plane die Frist realistisch. Spanische Banken brauchen bei Nichtansässigen derzeit sechs bis acht Wochen. Eine Vollzugsfrist von 30 Tagen ist bei Finanzierung schlicht Selbstmord — setz mindestens 60 bis 90 Tage an.

Apropos Bank: Als Nichtansässiger bekommst du in Spanien typischerweise nur 60 bis 70 Prozent finanziert (Residenten bis 80 Prozent), bei kürzerer Laufzeit und etwas höheren Zinsen. Rechne mit mehr Eigenkapital, als du aus Deutschland gewohnt bist.

Der Notartermin

Der große Tag. Käufer und Verkäufer erscheinen — oder ihre Bevollmächtigten. Der Notar verliest die Escritura Pública de Compraventa oder fasst die wesentlichen Punkte zusammen. Rückfragen sind möglich und erwünscht. Dann wird unterschrieben.

Die Restzahlung — Kaufpreis minus der bereits geleisteten Anzahlung — erfolgt in aller Regel per bestätigtem Bankscheck (cheque bancario), den du zum Termin mitbringst und dem Verkäufer aushändigst.

Danach: die Schlüssel.

Lass dir vorab einen Entwurf der Escritura schicken und von deinem Anwalt prüfen. Das Notariat holt im Vorfeld einen aktuellen Grundbuchauszug und eine Katasterbescheinigung ein und prüft offene Grundsteuerschulden. Der Entwurf muss zu dem passen, was ihr im Arras vereinbart habt. Abweichungen fallen sonst erst auf, wenn der Stift schon in der Hand liegt.

Ein praktischer Hinweis: Barzahlungen über 1.000 Euro sind in Spanien verboten, sobald eine Vertragspartei Unternehmer ist. Und generell gilt: Keine Zahlung ohne Beleg. Nie.

Was es wirklich kostet — die 10 bis 15 Prozent

Der häufigste Fehler deutscher Käufer: Sie rechnen mit dem Kaufpreis.

Rechne mit 10 bis 15 Prozent obendrauf. Bei einer Bestandsimmobilie für 200.000 Euro sind das 20.000 bis 30.000 Euro zusätzlich.

Die Posten:

Bei einer Bestandsimmobilie: die Grunderwerbsteuer ITP (Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales). Sie ist Ländersache — jede autonome Gemeinschaft legt ihren Satz selbst fest. Die Spanne reicht von etwa 6 bis 12 Prozent. Andalusien liegt bei rund 7 Prozent, die Region Valencia bei 10. Ein Unterschied von mehreren Zehntausend Euro, je nachdem, auf welcher Seite einer Verwaltungsgrenze dein Traumhaus steht.

Bei einem Neubau vom Bauträger: statt ITP die Mehrwertsteuer IVA (10 Prozent) plus die Beurkundungssteuer AJD (1 bis 1,5 Prozent). Auf den Kanaren tritt die IGIC an die Stelle der IVA.

Notar: 0,2 bis 0,5 Prozent des Kaufpreises. Gesetzlich geregelt, also berechenbar.
Grundbuchamt: 0,1 bis 0,3 Prozent, meist 400 bis 1.000 Euro.
Anwalt: 1 bis 2 Prozent.
Gestoría für die Abwicklung: 300 bis 500 Euro.
Wertgutachten bei Finanzierung: 300 bis 800 Euro.
Maklercourtage: nach Vereinbarung — in Spanien trägt sie üblicherweise der Verkäufer, aber prüfe es.

Eine brauchbare Faustregel: Verfügbare Mittel × 0,90 = dein realistischer maximaler Kaufpreis.

Die Steuerfalle, die es in Deutschland nicht gibt: der Valor de Referencia

Diesen Punkt kennt fast niemand, und er kann dich kalt erwischen.

Seit dem 1. Januar 2022 wird die ITP nicht mehr zwingend auf den Kaufpreis berechnet, sondern auf den höheren von zwei Werten:

Den tatsächlichen Kaufpreis — oder den Valor de Referencia, einen staatlich festgelegten Referenzwert.

Das heißt im Klartext: Du kaufst ein Haus für 150.000 Euro. Der Referenzwert liegt bei 180.000. Du zahlst Grunderwerbsteuer auf 180.000.

Der Referenzwert ist nicht dasselbe wie der Katasterwert. Er ist ein eigener steuerlicher Maßstab, und er lässt sich online abfragen.

Tu das. Vor der Unterschrift. Ein guter Preis, der steuerlich nicht anerkannt wird, ist ein halber guter Preis.

Und die Plusvalía?

Die Plusvalía municipal — eine kommunale Wertzuwachssteuer — trägt wirtschaftlich der Verkäufer.

Aber: Sie haftet an der Immobilie. Zahlt der Verkäufer nicht und ist er über alle Berge, kann die Gemeinde sich an dich halten.

Deshalb gehört in den Arras-Vertrag eine Regelung, dass du beim Notartermin einen Einbehalt vom Kaufpreis vornimmst, bis die Plusvalía nachweislich abgeführt ist. Dein Anwalt weiß, wie das formuliert wird. Wenn er es nicht von sich aus vorschlägt, frag ihn danach.

Nach dem Kauf — die Liste, die keiner mag

Innerhalb von 30 Tagen nach der Beurkundung muss die ITP abgeführt werden (Formular Modelo 600). Verpasst du die Frist, wird es teuer — und ohne gezahlte Steuer keine Grundbucheintragung.

Außerdem:

Versorgungsverträge (Strom, Wasser, Gas, Internet) auf deinen Namen umschreiben. Die Eigentümergemeinschaft über den Wechsel informieren. Die Umschreibung im Kataster sicherstellen. Bei Ferienvermietung: die touristische Lizenz übertragen lassen.

Die Gestoría übernimmt das üblicherweise. 300 bis 500 Euro — gut angelegt.

Und die Versicherung?

Ab dem Moment der Schlüsselübergabe trägst du das Risiko. Wasserschaden, Einbruch, Sturm — alles deins.

Die Gebäude- und Hausratversicherung sollte spätestens am Tag des Notartermins stehen. Nicht „die Woche drauf". Wer finanziert, muss ohnehin eine Gebäudeversicherung nachweisen.

Das Okupas-Thema — ehrlich betrachtet

Spanien kennt ein Phänomen, das in Deutschland kaum eine Rolle spielt: Okupas, Hausbesetzer.

Es kommt vor, dass Besetzer in leerstehende Häuser eindringen und die Schlösser austauschen. Fällt es dem Eigentümer erst nach einigen Tagen auf, bleibt oft nur eine langwierige Räumungsklage.

Das ist kein Grund, nicht zu kaufen. Aber es ist ein handfester Grund, Leerstand zu vermeiden. Wenn du eine Ferienimmobilie kaufst und sie zehn Monate im Jahr leer steht, ist das ein reales Risiko. Nachbarn, die ein Auge draufhaben. Ein Hausverwalter. Eine Alarmanlage. Und eine Versicherung, die das Thema abdeckt.

Frag deinen Anwalt danach, bevor du kaufst — nicht danach.

Der ehrliche Schluss

Der Immobilienkauf in Spanien ist nicht gefährlicher als in Deutschland. Er ist anders gefährlich. Die Risiken liegen an Stellen, an denen ein deutscher Käufer sie nicht vermutet — und die Sicherheitsnetze, auf die er sich blind verlässt, gibt es hier nicht.

Wenn du dir aus diesem Artikel nur zwei Sätze merkst, dann diese:

Unterschreib nichts, was du nicht von deinem eigenen Anwalt hast prüfen lassen — auch keine „unverbindliche Reservierung".

Und rechne von Anfang an mit dem Kaufpreis plus 12 Prozent, nicht mit dem Kaufpreis.

Dann wird aus dem Haus mit der Südterrasse tatsächlich dein Haus. Und nicht die teuerste Lektion deines Lebens.

Hinweis: Dieser Artikel gibt dir Orientierung, keine Rechtsberatung. Steuersätze, Fristen und Regelungen unterscheiden sich zwischen den autonomen Gemeinschaften und ändern sich. Für den konkreten Kauf brauchst du einen in Spanien zugelassenen Anwalt — idealerweise einen, der auch das deutsche Recht kennt.

Stand: 13.7.2026